Die dramaturgische
gesellschaft ging
1956 aus dem 1953 entstandenen Dramaturgischen Arbeitskreis
hervor. Von der Gründung an versteht sie sich als
eine Gesellschaft, die keine partei-politischen und
gewerblichen Ziele verfolgt. Waren in ihr zunächst
nur die auf dem Gebiet der Dramaturgie tätigen Personen
vereinigt, so versteht sich die Gesellschaft seit
ihrer Satzungsänderung von 1972 als eine Vereinigung
von Praktikern und Theoretikern und versucht verstärkt
nicht nur diejenigen anzusprechen, die aus beruflicher
Tätigkeit, sondern auch die, die aus persönlicher
Neigung an Fragen der Dramaturgie interessiert sind.
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person
werden, die im Sinne der Gesellschaft tätig ist. Die
Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, der seinen
Beschluss dem Antragsteller schriftlich mitteilt.
Die dramaturgische
gesellschaft hat
derzeit 500 Mitglieder. Zu den Mitgliedern zählen
Dramaturgen, Regisseure, Intendanten, Journalisten
und Verleger.